Stationäre Pflege

immer da, immer nah

stationaere pflege

Wir pflegen professionell, geprägt durch ganzheitliches Denken und Handeln. So wollen wir die physischen, psychosozialen, kulturellen sowie geistigen Bedürfnisse unserer Bewohner achten. In der stationären Pflege, aber auch in den anderen Bereichen pflegen wir unsere Bewohner nach ihren ganz persönlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten. Mit jedem neuen Tag nutzen wir die Möglichkeit das Leben unserer Bewohner lebenswerter zur gestalten. Mit unserer Leidenschaft unterstützen wir Bewohner insbesondere an der Teilhabe am öffentlichen Leben. Neben der Förderung positiver Emotionen wie Freude, Spaß, Dankbarkeit, Interessenförderung, Inspiration, Erstaunen usw. fördern wir ebenfalls die Selbstwirksamkeitserwartung mittels unterschiedlicher Aktivitäten, Interventionen sowie Beschäftigungen. Wir knüpfen neue Beziehungen und schaffen insbesondere wieder eine Sinnhaftigkeit für das „Warum“ im hohen Alter in unseren Lebens- und Gesundheitseinrichtungen.

Ziel unseres integrierten Versorgungskonzeptes ist es, erkrankten, behinderten und hochbetagten Menschen ein größtmögliches Maß an selbständiger Lebensführung zu ermöglichen. Die Grundlage für alle pflegerischen Handlungen ist ein humanistisches Menschenbild, das sich in unserer Unternehmensphilosophie widerspiegelt.

Durch regelmäßige Besprechungen ist ein steter Informationsaustausch gewährleistet. Wir arbeiten in allen Bereichen offen, ehrlich und mit gegenseitigem Respekt. Deshalb sind wir sowohl für Anregungen und Ideen als auch für Kritik jederzeit dankbar. Nur durch die gut organisierte und harmonische Zusammenarbeit aller Abteilungen unseres Hauses wird den Bewohnern und Bewohnerinnen eine gleichbleibend gute Versorgung ermöglicht.

Wir gewährleisten eine fachlich kompetente und angemessene Pflege, die nach den anerkannten pflege- und medizinwissenschaftlichen Erkenntnissen sowie allen gesetzlichen Vorgaben wirtschaftlich vertretbar umgesetzt wird. Aber nicht Pflichterfüllung, sondern die Erhaltung der Menschenwürde im hohen Alter, die Förderung der Gesundheit, des Lebens und der Glückseligkeit treiben uns jeden Tag an, unsere Dienstleistungen zu leben.

Neben der stationären Pflege bieten wir Betreuungsleistungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Zusatzleistungen an. Alle Leistungen stehen in enger Verbindung mit dem Ziel das subjektive Wohlbefinden (Lebenszufriedenheit) des Bewohners zu steigern.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege – Zu Gast bei Freunden

kurzzeitpflege

Entlastung für pflegende Angehörige und ein Tapetenwechsel für Pflegebedürftige: Die Möglichkeit der Kurz-zeitpflege kann für beide Parteien in Veränderungsphasen (nach Krankenhausaufenthalt, wenn die Pflege zu Hause noch nicht möglich ist, in Feriensituationen)) eine sichere Betreuungsform und eine Entlastung der Pflegesituation darstellen.

Kurzzeitpflege dient dazu, Krisensituationen zu überbrücken sowie Sicherheit und Entlastungsräume für Sie als pflegenden Angehörigen zu schaffen. Dazu haben Sie im Rahmen der Kurzzeitpflege den Anspruch auf eine maximal achtwöchige, bezuschusste, vollstationäre Pflege. Für diese Form der Pflege sind in unseren Häusern eigentlich immer Plätze frei.

Wir beraten Sie gern über die genauen Modalitäten und die Möglichkeit von Zuschüssen.

Dauer der Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von 56 Tagen im Jahr beschränkt. Für diese Zeit übernehmen die Pflege-kassen die Kosten einer stationären Unterbringung. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinde-rungspflege kombiniert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Im Gegensatz zur Verhinde-rungspflege ist eine Kurzzeitpflege zu Hause nicht möglich. Kurzzeitpflege kann laut Definition nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung wie einem Pflegeheim oder unserem Lebens- und Gesundheitszentrum durchgeführt werden.

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Anspruch auf Kurzzeitpflege haben alle anerkannten Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pfle-gegrad 4 und Pflegegrad 5 sowie Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich pflegebe-dürftig sind und Kurzzeitpflege benötigen.

Was kostet eine Kurzzeitpflege?

Grundsätzlich setzen sich die Kosten für eine stationäre Kurzzeitpflege aus den üblichen drei Hauptposten einer Pflegeheimunterbringung zusammen:

  • Unterbringung und Verpflegung
  • Investitionskosten (Instandhaltung etc.)
  • und Pflegekosten

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