Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation kommt es in unserem Haus zu diversen Einschränkungen. Wie nun vom Landkreis Osterholz angeordnet, gilt ab sofort ein generelles Besuchs- und Betretungsverbot. Da in Häusern wie unserem eine hohe Zahl an Risikopatienten beheimatet ist, gelten strenge Vorsichtsmaßnahmen. Hier haben wir für Sie die Allgemeinverfügung des Landkreises Osterholz. Wir bitten Sie diese Anweisungen zu befolgen und wünschen Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund!

Allgemeinverfügung-1

Allgemeinverfügung-2